Die Untätigkeit des Fachbereich Sicherheit und Ordnung ebnet den Weg für nicht zulässiges Plakatieren

Plakatchaos in der Augustaanlage: Mehr als 100 nicht ordnungsgemäß aufgehängte Plakate wurden alleine in der Augustaanlage gezält: An Verkehrszeichen, zu nahe an Kreuzungsbereichen oder Haltestellen, auf der falschen Straßenseite oder einfach mehr als zwei Plakate an einem Masten. Foto: Dieter Leder

Immerhin vor der eigenen Haustüre des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung in der Karl-Ludwig-Straße in der Oststadt gibt es nichts zu beanstanden. Doch schon ein paar Meter weiter an der ersten Straßenkreuzung beginnt in Mannheim Sodom und Gomorra: Alleine in der Augustaanlage hängen mehr als 100 Wahlplakate, die nicht der Plakatierungsrichtlinie entsprechen.

Hunderte unbearbeitete Meldungen von falsch gehängten Plakaten

Im benachbarten und zuständigen Fachbereich für Sicherheit und Ordnung scheinen die Plakate offensichtlich noch nicht bemerkt worden zu sein, obwohl sie schon seit Wochen hängen. Die Parteien und ihre Kandidaten plakatieren in Mannheim größtenteils losgelöst von der Richtlinie, 6800.info hat bereits über nicht-ordnungsgemäße Plakatierungsaktionen der SPD, CDU, Grünen, Linke und der AfD berichtet.

Schon seit März ist die SPD über ihr falsch gehängten Werbeträger am Goetheplatz/Ecke Friedrichsring informiert, dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung wurde das Plakat im August gemeldet: Es hängt noch immer dort, während die SPD immer wieder neue Plakate auf dem Werbeträger anbringt. Foto: Dieter Leder

Dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung liegen in der Zwischenzeit auch mehrere hundert Fälle von gemeldeten Einzelbeanstandungen aus dem Stadtgebiet vor. Auch in diesen Fällen bleibt der Fachbereich größtenteils untätig: Wochen später hängen auch die gemeldeten Plakate noch immer dort, wo sie nicht hängen dürfen.

Plakate sollen nicht auffindbar sein

„Die Stadt Mannheim weist den Vorwurf zurück, bei der Durchsetzung der Plakatierungsrichtlinie untätig zu sein“, heißt es dazu von der Stadt: Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung soll sich die gemeldeten Örtlichkeiten und Plakate angesehen und kontrolliert haben. Dass gemeldete Plakate dennoch nicht entfernt wurden, begründet die Stadt damit, dass bei einigen „Beschwerden die Beschreibungen der Örtlichkeiten ungenau sind, weshalb es vorkommen kann, dass vereinzelte Plakate nicht lokalisiert und somit nicht kontrolliert wurden.“

Der Fachbereich kann die ihr gemeldeten Plakate auf der rechten Straßenseite in der Fressgasse vor Q6/Q7 nicht lokalisieren und damit auch nicht kontrollieren und ahnden. Foto: Dieter Leder

Warum der Fachbereich den Kreuzungsbereich der Kolping- und Lameystraße oder auch die rechte Straßenseite der Fressgasse vor Q6 und Q7 nicht lokalisieren kann, erschließt sich daraus aber nicht: Es sind nur zwei Beispiele von vielen konkret lokalisierbaren und zu beanstandenden Plakaten, die zwar gemeldet aber auch Wochen später noch nicht abgehängt wurden.

Ein Wagen des Fachbereich Sicherheit und Ordnung fährt auf der Kolpingstraße an einem Masten mit nicht ordnungsgemäß aufgehängten Plakaten vorbei: Die Plakate hängen zu nahe im Kreizungsbereich zur Kolpingstraße. Vor Wochen wurden die Plakatierer als auch der Fachbereich über die falsch gehängten Plakate informiert, doch die Plakate hängen immer noch. Laut Aussage der Stadt lassen sich die gemeldeten Plakate nicht lokalisieren, dabei fährt der Ordnungsdienst täglich dutzendfach an den Plakaten vorbei: Ihre Dienstelle liegt unweit der Kolpingstraße. Foto: Dieter Leder

„Auch der städtische Ordnungsdienst hat im Rahmen seiner täglichen Streifen einen Blick auf die Wahlplakate“, teilt zudem die Stadt noch mit. Ob der Ordnungsdienst das tatsächlich macht, darf in Anbetracht der vielen noch immer sichtbaren Verstöße gegen die Plakatierungsrichtlinie zu Recht bezweifelt werden. Auch einige der bei den Parteien für die Plakatierung Verantwortlichen berichten von erstaunlich wenigen Anmahnungen vom Ordnungsdienst wegen falsch gehängter Plakate.

Mangels Personal nur Bußgelder für Autofahrer

Die Stadt spricht im Zusammenhang mit der Plakatierungsrichtlinie zudem auch von „begrenzten Personalressourcen“, auf Grund derer die Kontrollmaßnahmen „ihre natürlichen Grenzen haben.“ Die Corona-Regelungen oder der Kontrollen des ruhenden Verkehrs sollen weitere Schwerpunkte sein, die in der täglichen Arbeit das Fachbereiches berücksichtigt werden müssen, so die Aussage der Stadt.

Den Fachbereich interesseiert, wer im Halteverbot verbotenerweise parkt. Wer an ainem Halteverbotsschild unerlaubt ein Wahlplakat anbringt, interessiert den Fachbereich hingegen nicht. Foto: Dieter Leder

Wie diese Aufgabenverteilung in der täglichen Praxis des Fachbereiches gehandhabt wird, zeigt ein Fall aus der Fressgasse: „Ich bin dafür nicht zuständig“, entschuldigt sich eine angesprochene Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, „für Plakate haben wir ein ein eigenes Expertenteam.“ Sie belegt ein nicht ordnungsgemäß abgestelltes Fahrzeug mit einem Bußgeld während die gleich daneben falsch aufgehängten Plakate von ihr nicht beanstandet werden.

Plakate werden bei Aktion “Sicherer Schulweg” nicht kontrolliert

Trotz fehlendem Personal kündigt die Stadt zusätzliche Kontrollmaßnahmen an: Mit der Aktion „Sicherer Schulweg“ soll zum Schulbeginn sichergestellt werden, dass „Schüler in ihrem Sichtfeld nicht eingeschränkt sind und von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden“, wie die Stadt mitteilt. Der städtische Ordnungsdienst wird daher rund um Schulen „gezielt verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, an Kreuzungen, Bushaltestellen oder Fußgängerüberwegen kontrollieren und ahnden.“

Für funktionierende Schulen werben die Grünen in der Carl-Benz-Straße (Neckarstadt-Ost) am Fußgängerüberweg vor der Uhland-Schule. Das Plakat stellt eine Sichtbehinderung dar, die drei (!) Radfahrer als auch die Ampel (hinter dem Grünen-Habeck-Plakat) sind nicht oder nur schwer zu erkennen. Bereits 2019 erkannten die Grünen die Gefahr, dass von “Plakaten verursachte Sichtbehinderungen ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Verkehrsteilnehmer” darstellen. Foto: Manuel Schülke

Verbotswidrig aufgehängte Wahlplakate, die das Sichtfeld rund um Schulen ebenfalls massiv einschränken, sind gemäß Pressemitteilung nicht Teil der gezielten Sicherheitsaktion. Die Stadt bestätigt auf Nachfrage lediglich, dass auch der städtische Ordnungsdienst im Rahmen seiner täglichen Streifen einen Blick auf Wahlplakate werfen würde – „auch im Umfeld von Schulen.“ Der Erfolg der Aktion bleibt bei den „begrenzten Personalressourcen“ in dem Fachbereich abzuwarten.

Plakataktionen vor Schulen erfordern konsquentes Handeln

Dabei ist die Einbeziehung der sichtbehindernden Plakate in Kontrollmaßnahmen gerade in diesem Wahlkampf besonders wichtig: So haben die Grünen ihre Plakatierung schwerpunktmäßig ausgerechnet in den von der Plakatierung ausgenommenen Kreuzungsbereich verlagert. Auch direkt an und vor Ampeln finden sich vielerorts Grüne-Plakate, besonders um Schulen herum. Schulen sind auf Grund der Verkehrsdichte und des zu erreichenden Personenkreises offenbar von besonderem Interesse der Grünen.

An der Fußgängerampel vor der Mozartschule im Quadrat R2 wurde im August ein Plakat der Grünen aufgehängt. Die Ampel ermöglicht ein sicheres Überqueren der besonders vom Lieferverkehr stark frequentierten Erbprinzenstraße. Das Plakat kann im Zweifelsfall das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer massiv einschränken. Foto: Dieter Leder

Dass Plakate „an vielen Stellen aufgrund den von ihnen verursachten Sichtbehinderungen ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Verkehrsteilnehmer bilden“, war den Grünen noch 2019 wichtig, wie ihrem damaligen Antrag im Gemeinderat zur Änderung der Plakatierungsrichtlinie zu entnehmen ist. 2021 behindern massiv ausgerechnet die Grünen-Plakate Familien und Kinder, während die Grünen Politiker pünktlich zum Schulbeginn das Thema Familie und Kind werbewirksam in den Mittelpunkt ihres Wahlkampfes stellen.

Überbelegung kann nicht geahndet werden

Die Grünen sind dabei nicht die einzige Partei, die eine auf bewusste Missachtung der Plakatierungsrichtlinie ausgelegte Plakatierungskampagne führt und damit letztlich von dem untätigen Fachbereich Sicherheit und Ordnung profitieren kann. Während die SPD und auch die Linken mit ihrer Flut an falsch gehängten Plakaten den schlichtweg überforderten Fachbereich vor sich hertreiben, nutzt die AfD eine Schwachstelle konsequent aus.

Das linke Foto entstand am 23. August in der Ludwig-Ratzel-Straße (Oststadt), damals hingen nur zwei Plakate an dem Mast. 14 Tage später plakatiert die CDU nach und schiebt das Plakat der Grünen nach unten, um ihr CDU-Baby-Plakat zwischen SPD- und Grünen-Plakat hängen zu können. Foto: Dieter Leder

Gemäß Richtlinie dürfen nur zwei Plakate an einem Mast hängen. Oftmals hängen aber deutlich mehr Plakate an einem Standort. Welche zwei Plakate ordnungsgemäß als erste aufgehängt wurden und welche Plakate nach den ersten beiden Plakaten widerrechtlich dazu gehängt wurden, ist nicht immer eindeutig, denn oftmals werden die Plakate an einem Masten von den Plakatierern auch bewusst verschoben, um die Reihenfolge der Hängung zu vertuschen.

Verbotene Plakatierungsstrategie der AfD wird von der Stadt geduldet

„Sofern für die Verwaltung feststellbar ist, welche Partei für die Überbelegung verantwortlich ist, wird die Entfernung veranlasst. Ansonsten übt die Verwaltung ihr Ermessen aus“, teilt die Stadt hierzu mit. Das heißt im Klartext, dass sie Überbelegungen mangels Beweisen so gut wie nicht ahnden kann. Und genau das nutzt die AfD mit ihrer Strategie konsequent im ganzen Stadtgebiet aus.

Die am höchsten hängenden AfD-Plakate wurden wie hier in der Augustaanlage erst später zu den bereits hängenden Plakaten dazu gehängt. Foto: Dieter Leder

Zum Schutz ihrer Plakate gegen Vandalismus hängt die AfD ihre Plakate immer hoch am Masten auf und fängt mit der Plakatierung meist auch erst an, wenn die anderen Parteien mit der Plakatierung fertig sind. Über die Richtlinie und über die Anzahl der bereits aufgehängten Plakate braucht sich die AfD dabei keine Gedanken zu machen: Sie hängt viele ihre Plakate einfach verbotenerweise dazu, da sie weiß, dass der Fachbereich nicht eingreifen wird – weil er nicht eingreifen kann. Die nicht zulässige Plakatierungskampagne der AfD in Mannheim wird damit von der Stadtverwaltung zwangsweise geduldet.

Besetzung und Evaluation des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung

Es ist in diesem Zusammenhang natürlich reiner Zufall, dass ausgerechnet die Mannheimer Direktkandidaten zur Bundestagswahl, die am meisten die Plakatierungsrichtlinie missachten, ausgerechnet jene sind, die im Gemeinderat und im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung sitzen oder lange Zeit saßen: Jörg Finkler (AfD) sitzt aktuell in beiden Gremien, Melis Sekmen (Grüne) und Isabel Cademartori (SPD) sitzen aktuell im Gemeinderat und beide saßen in der vorherigen Wahlperiode auch im Ausschuss und Gökay Akbulut (Linke) saß jahrelang in beiden Gremien, bevor sie 2017 nach Berlin in den Bundestag wechselte.

„Im Übrigen erfolgt nach der Wahl eine Evaluation der Plakatierungsrichtlinien“, wie die Stadt jetzt bereits ankündigt und in der auch die jüngsten Erfahrungen mit einfließen werden. Es ist davon auszugehen, dass dabei das Verhalten aller Parteien und Kandidaten kritisch hinterfragt wird. Ob es auch zu einer Evaluation des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung kommen wird, das wird sich zeigen. Notwendig wird sie auf alle Fälle sein, denn deren Untätigkeit ebnet erst den Boden für wildes und verbotswidriges Plakatieren der Kandidaten und ihrer Parteien.

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