Turley – Die fiktive Tiefgarage und der Fluch der Baulasten (I)

Teil I: 2012 bis 2021

Blaue Stunde im Januar 2023 mit Schnee auf Turley. Foto: Dieter Leder

Schnee liegt im Januar 2023 auf dem ehemaligen Appellplatz auf dem Konversionsgelände Turley in Mannheim. Das ist tatsächlich etwas Besonderes und Erwähnenswertes, schließlich ist es die einzige nennenswerte Veränderung, die der Platz in jüngster Vergangenheit erfahren hat. Während sich in den letzten zehn Jahren um den Platz herum Turley grundlegend veränderte, blieb der mittlerweile in Turleyplatz umbenannte Appellplatz baulich unangetastet.

Von der Kaserne zum urbanen Wohnquartier

Die ehemalige Turley-Kaserne bestand ursprünglich fast nur aus asphaltierten Stellplätzen sowie den Kasernenbauten aus Wilhelminischer Zeit. Die alten Gebäude sind um den Appellplatz herum gruppiert, dem Baufeld III. Nördlich angrenzend, auf den heutigen Baufeldern I, II, IV und V, befanden sich bis zum Abzug der amerikanischen Soldaten im Jahre 2007 fast ausschließlich Stellplätze.

Blick auf Turley im Jahre 2012, vor dem Baubeginn: In der Bildmitte ist der begrünte und ehemalige Appellplatz, der heutuge Turleyplatz (Baufeld III) zu erkennen, oberhalb davon die ehemaligen asphaltierten Stellplätze der Amerikaner, heute sind es die Baufelder I, IV und V. Foto: Stadt Mannheim

Gemäß dem städteplanerischen Gesamtkonzept sollte die ehemalige Turley-Kaserne als urbanes Wohnquartier und Begegnungsstätte neu entwickelt werden: Auf der großen Asphaltfläche sollten Wohnhäuser- und Geschäftshäuser gebaut und die alten Kasernenbauten saniert und für eine zivile Nutzung umgebaut werden. Die insgesamt für Turley benötigten Stellplätze für Fahrzeuge sollten bis auf wenige Ausnahmen in Tiefgaragen nachgewiesen werden; in Zukunft sollte es auf dem neuen Turley keine oberirdischen Stellplätze mehr geben.

Für die Stellplätze für den Altbestand/Baufeld III hätte schon vor zehn Jahren eine zentrale Quartiers-Tiefgarage unter dem Appellplatz entstehen sollen. Doch die wurde nie gebaut. Und in naher Zukunft wird die so schnell wohl auch nicht gebaut werden.

Ein folgenreicher Fehler im Bebauungsplan

Als der Ankerinvestor Thomas Egon Bock, genannt Tom Bock, am 16. Oktober 2012 die Kaufverträge für Turley mit der Mannheimer MWS Projektentwicklungsgesellschaft mbH (MWSP) unterzeichnete, erhielt Bock gemäß Präambel nicht nur das Baurecht für Turley, er verpflichtete sich gemäß Ziffer 3.5 des Kaufvertrages auch zum Bau einer Tiefgarage unter dem Appellplatz. Das zu unterbauende Grundstück wäre dabei im Eigentum der MWSP verblieben, je nach Bedarf hätte die jeweils benötige Anzahl an Stellplätzen zu je 25.000 Euro erworben werden können. 350 bis 400 Tiefgaragenplätze sollten gemäß Vertragswerk zu erstellen sein.

Lageplan und Namen der von Tom Bock 2012 und 2015 erworbenen Gebäude, Grundstücke und Baufelder sowie der seinerzeit von ihm auf Turley geplanten Neubauten. Grafik: Dieter Leder

Noch während Bock im Sommer 2012 seine konkreten Pläne für Turley vorstellt, leistet sich die Stadt Mannheim bereits den ersten Fehler: Gemäß Aufstellungsbeschluss vom 25. September 2012 für den Bebauungsplan sind oberirdische Stellplätze zulässig. Die Verpflichtung zum Bau von unterirdischen Stellplätzen wird nicht vorgeschrieben. Auch die Mannheimer Kommunalpolitiker bemerken den Fehler zunächst nicht, als sie am 24. März 2015 den Bebauungsplan im Gemeinderat verabschieden.

Das Problem ist dabei nicht die Erteilung von Baugenehmigungen vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes: Letztlich lagen die Planungen und Genehmigungen für die einzelnen Objekte auf Turley innerhalb der Auflagen des später in Kraft getretenen Bebauungsplanes. Der eigentliche Fehler war die generelle Zulässigkeit von oberirdischen Stellplätzen. Erst damit konnte Bock den Bau der Tiefgarage hinauszögern und letztlich gar verhindern.

Früher Baubeginn für Tiefgarage geplant

Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung ist das tatsächliche Vorhandensein von nutzbaren Stellplätzen. Das war auch der Hintergedanke der MWSP für einen zügigen Baubeginn der Tiefgarage: Denn die Baugenehmigungen für die einzelnen Wohn- und Gewerbeprojekte auf Turley waren vom Vorhandensein von Stellplätzen und damit von der Tiefgarage abhängig.

Erster Entwurf der Architekten John Dory und Martin Wentz zu einer Tiefgaragenplanung mit überdachter Tiefgarageneinfahrt und vier oberirdischen Pavillons. Foto: Privat

Die Stellplätze in der Tiefgarage sollten spätestens bei Fertigstellung der ersten Bau- und Sanierungsobjekte nutzbar sein. Daher wurde bei Vertragsabschluss im Oktober 2012 auch eine zeitnahe Frist für die Bauantragsstellung für die Tiefgarage für den 30. März 2014 festgelegt.

Erste Entwürfe für die Tiefgarage

Zunächst sah es tatsächlich so aus, als ob sich die Tom Bock Group ernsthaft mit dem Bau der Tiefgarage befassen würde: Schon am 15. August 2012, zwei Monate vor Vertragsunterzeichnung mit der MWSP, gründete Bock die Projektgesellschaft SoHo Parking GmbH & Co. KG, die später einmal die Tiefgarage erstellen sollte. Und bereits 2013 lagen erste Pläne für eine Tiefgarage mit 419 Stellplätzen vor.

Der Siegerentwurf von Anja Wewer vom Landschaftsbüro Wewer für die Gestaltung des Turley-Platzes sowie des Grundstückes um das Casino (rechts oben). Foto: Privat

Im Juni 2014 präsentierten die Architekten John Dory und Martin Wentz einen ersten Entwurf einer Tiefgaragenplanung mit überdachter Tiefgarageneinfahrt und vier oberirdischen Pavillons. Allerdings sah diese Planung nur 324 Stellplätze vor. Im September 2014 gelang Anja Wewer vom Landschaftsbüro Wewer der Siegerentwurf für die Gestaltung des Turleyplatzes.

Baulasten ersetzen Tiefgarage

Doch während die Architekten munter planten, verstrich die Frist für den Bauantrag: Bis zum vereinbarten Stichtag am 30. März 2014 wurde jedenfalls kein Bauantrag für die Tiefgarage eingereicht. Statt dessen löste Bock das Problem der für die Bauanträge der anderen Bauprojekte geforderten und nachzuweisenden Stellplätze auf eine andere Art – in dem er sie als Baulasten auf andere Turley-Grundstücke eintragen ließ und damit baurechtlich und real nachweisen konnte. Dazu musste er keine Tiefgarage bauen, oberirdische Stellplätze waren nach dem Bebauungsplan genehmigungsfähig.

Für jeden einzelnen der zwischen 2013 und 2018 gestellten 15 Bauanträge für das Baufeld III verschob Bock die dafür erforderlichen Stellplätze als Baulasten auf andere Objekte. So sind beispielsweise auf dem Baufeld V Baulasten von 141 Stellplätzen im Baulastverzeichnis eingetragen, die als Nachweise für Bauprojekte auf Baufeld III herrühren: Darunter befinden sich unter anderem auch 32 Stellplätze für das Gebäude Sullivan, 48 für die Reithalle oder 23 für das Thompson-Gebäude.

Ausschnitt aus dem Lageplan zu den Stellplatznachweisen auf Turley für die Kapelle: Zwei Stellplätze sollen für die Kapelle selber eingetragen sein (hellblau), zwei für das Gebäude Houston Altbau (weiß), sieben Stellplätze für die Manufaktur (gelb, M) sowie drei Stellplätze für das Gebäude Housten Neubau (gelb 4/7). Foto: Privat

Und statt auf dem Grundstück zwischen den Greene- und Spring-Gebäuden vertraglich den Mercer-Neubau zu errichten, ließ die Tom Bock Group dort 67 Stellplätze als Baulasten für Spring und Greene eintragen und anlegen. Es sind nur einige Beispiele von vielen.

Die MWSP wird Steigbügelhalter für Bock

„Auf Grundlage der anfangs guten Entwicklungsfortschritte haben wir die weitere Entwicklung vorübergehend unterstützt“, erklärt die MWSP rückblickend die Lösung des Stellplatzproblems mit Baulasten. Im Nachhinein fühlt sich die MWSP aber auch getäuscht, sie bezeichnet es an anderer Stelle auch als eine „systematische Vorgehensweise“, bei der die jeweiligen Projektgesellschaften versucht haben, „wesentliche, in den Verträgen vereinbarte städteplanerischen Gestaltungsziele zu untergraben.“

Von Achim Judt (unten rechts) als Geschäftsführer der MWSP signierte Baulast-Übernahmeerklärung für das Projekt Centre. Bock benötigte für den Bauantrag Centre einen Nachweis für die geforderten Stellplätze. Mangels Tiefgarage ließ er die auf dem Baufeld V als Baulast eintragen. Die MWSP als damaliger Eigentümer von Baufeld V musste als Verpflichteter die Baulast-Übernahmeerklärung abgeben und rechtsgültig unterschreiben. Foto: Privat

Das klingt nach einer simplen Schuldzuweisung – tatsächlich aber ist auch die MWSP das Problem: Denn vielfach war sie zu dem Zeitpunkt der Eintragung der Stellplatz-Baulasten selber noch Eigentümer der betroffenen Grundstücke und musste als Verpflichteter die Baulast-Übernahmeerklärungen für die Tom Bock Group abgeben. Viele dieser Erklärungen sind von Achim Judt signiert, anfänglich noch als Prokurist und später als Geschäftsführer der MWSP.

Bauanträge werden hinausgezögert

Die MWSP erwies sich auch in anderen Punkten als tatkräftiger Mithelfer für Bocks beschriebene Vorgehensweise. Für das zu errichtende Mercer-Gebäude hätte gemäß Kaufvertrag von 2012 spätestens bis zum 30. Juni 2014 ein Bauantrag eingereicht werden müssen. Aber ein Bauantrag für Mercer konnte zu dem Zeitpunkt bereits nicht mehr gestellt werden, da das Grundstück als Stellplatz für das Bauprojekt Spring herhalten musste: Anfang 2014 lag der Bauantrag für Spring vor und die dafür benötigten Stellplätze waren auf dem Mercer-Grundstück als Baulasten eingetragen und mussten spätestens mit der Fertigstellung des Bauvorhabens Spring herzustellen und vorzuweisen sein.

Das Sanierungsobjekt Spring, links davor sind Teile des Mercer-Grundstücks zu sehen, dort werden aktuel die Stellplätze für Spring bereitgestellt. Foto: Dieter Leder

Die Tom Bock Group konnte anfänglich zudem noch die Fristen für die Bauanträge hinauszögern: So verlängerte die MWSP am 16. September 2014 die verstrichene Bauantragsfrist für Mercer bis 31. Oktober 2015: Es war pure Makulatur. Denn ein Bauantrag konnte aus bekannten Gründen auch bis 2015 noch immer nicht eingereicht werden und er konnte auch später nicht eingereicht werden – weil die MWSP dort Stellplätze für Bock zuließ.

Die MWSP macht es Bock nach

Auch die MWSP macht aktiv an der Baulastverschiebung auf Turley mit. Als die 2017 den Bauantrag für das in ihrem Besitz verbliebene Casino einreichten, fehlten ihr mangels der von Bock noch immer nicht realisierten Tiefgarage die nachzuweisenden Stellplätze. Die MWSP musste wegen Bock umplanen und löste das Problem in derselben Art, wie es schon Bock immer tat: Statt endlich eine Tiefgarage zu forcieren, wurden die benötigten Stellplätze auf MWSP-Grundstücken als Baulasten eingetragen und nachgewiesen.

Das Casino am Turleyplatz vor dem Umbau: Das Foto entstand im Frühjahr 2016, ein Jahr vor Beginn des Umbaus. Foto: Manuel Schülke

Während ein Großteil der geforderten Stellplätze von der MWSP noch auf dem Casino-Grundstück nachgewiesen werden konnte, mussten weitere benötigte Stellplätze auf dem benachbarten MWSP-Grundstück gegenüber dem Casino als Baulasten eingetragen werden.

MWSP nutzt Grünflächen und Sportstätten für Stellplätze

Bei diesem Grundstück handelt es sich um den sogenannten Quartierspark 2, der mittlerweile auch Pocket Park genannt wird. Gemäß Bebauungsplan soll der eigentlich als Grün- und Freifläche für die Feierabenderholung und insbesondere als Spielbereich für Kinder dienen. Als klimaaktive Grünfläche würde der zugleich auch das Kleinklima verbessern. Doch aktuell ist der nur abgesperrte trockene Sandwüste mit eingetragenen Stellplatz-Baulasten und fungiert als Baustelleneinrichtungsfläche für Baufeld IV.

Das ehemalige Basketballfeld, auf dem die MWSP heute Stellplätze für die Anwohner auf Turley zur Verfügung stellt. Foto: Dieter Leder

Auf Grund der Stellplatz-Problematik gibt es auch Einschränkungen im Sportbereich: Auf dem ehemaligen Basketball-Feld gegenüber der Kapelle wird schon lange kein Sport mehr betrieben. Die MWSP stellt vielmehr auf dem Sportfeld seit Jahren schon Stellplätze für Fahrzeuge zur Verfügung. Dabei könnte heute dort längst wieder Basketball gespielt werden, denn direkt unter dem Basketball-Feld hätte die Tiefgarage gebaut werden sollen.

Fehlender Bauantrag wäre Kündigunsgrund gewesen

Auch bei dem Bauantrag für die Tiefgarage konnte Bock sich bei seinen Spielchen wieder auf die großzügige Mithilfe der MWSP verlassen: Dass der vertraglich zugesicherte Bauantrag bis zum 30. März 2014 nicht eingereicht wurde, blieb für Bock ohne Folgen.

Dabei hätte die MWSP gemäß der Rücktrittsklauseln im Kaufvertrag von 2012 durchaus schon 2014 von den Verträgen mit Tom Bock zurücktreten können. “Um eine zügige Nutzung der verkauften Grundstücke zu gewährleisten, Spekulationen zu verhindern und die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts zu sichern”, wie es in der Vereinbarung heißt, wäre die MWSP gemäß Ziffer 5.2.2 explizit zum Rücktritt berechtigt gewesen, wenn bis zum vereinbarten Zeitpunkt kein “vertragsgemäßer Bauantrag” gestellt wird.

„Anfangs auftretende Verzögerungen waren erklärbar“, wie die MWSP knapp zehn Jahre später ihre damalige Untätigkeit im Zusammenhang mit der Tiefgarage erklärt: „Der Bau der Tiefgarage war auch abhängig von der Zahl der bereits entwickelten Wohneinheiten. Im Verlauf stellte sich das anders dar.“

Vertragswidriger und nicht genehmigungsfähiger Entwurf

Was das damals hieß, erfuhr die MWSP 2017: Fast genau drei Jahre nach der verstrichenen Bauantragsfrist beginnt plötzlich hektische Betriebsamkeit in Sachen Tiefgarage. Bocks Architekten übersandten am 23. März 2017 an Judt eine „aktuelle Planung zur Tiefgarage unter dem Turleyplatz und den Pavillons auf dem Platz zu Ihrer Information.“ Sie basiert auf dem Entwurf der Architekten Dory und Wentz aus dem Jahre 2013 und zeigt in der Überarbeitung eine neue, schon fast futuristische Garageneinfahrt. Ferner weicht der neue Entwurf auch in der Anzahl der Stellplätze ab: Statt der vertraglich geforderten Mindestanzahl von 350 Stellplätzen sollten nunmehr nur noch 338 gebaut werden, das wären zwölf weniger als vereinbart.

Entwurf der futuristischen Tiefgarageneinfahrt von 2017. Foto: Privat

Des weiteren hielt Bock auch an den vier oberirdischen Pavillons und Kiosken fest. Gemäß den Animationen und den Bauplänen handelt es sich dabei um Stahl- und Glaspavillons, die äußerlich sehr dem Laguardia Pavillon erinnern, in dem seit 2015 auf Turley die Ballettschule movements residiert.

Bocks Bauzeichnung eines Gastronomie-Pavillons auf dem Turleyplatz. Foto: Privat

Auch wenn von 2013 an zunächst mit oberirdischen Pavillons und Kiosken auf dem Turleyplatz geplant wurde, sind diese spätestens seit Mai 2016 nicht mehr genehmigungsfähig: Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans ist der Turleyplatz als Grünfläche ausgewiesen, auf der gemäß dem Bundesbaugesetzbuch keine feste oberirdische Bebauung durch Gebäude zugelassen ist. Der 2017 präsentierte Entwurf wäre als Bauantrag daher sowohl vertragswidrig als auch baurechtlich nicht genehmigungsfähig gewesen.

Greene-Baulasten beflügeln Tiefgarage

Drei Tage nach Übersendung der Pläne begannen auch schon erste Verhandlungen zur Angebotserstellung eines Brandschutzgutachtens, sowohl für die geplante Tiefgarage als auch für die Pavillons. Bocks Architekten forderten dabei besondere Eile, denn die wollten angeblich schon „in ca. zwei – drei Wochen einen Bauantrag einreichen.“

Entwurf eines Gastronomie-Pavillons auf dem Turleyplatz, der sehr dem Laguardia Pavillon ähnelt. Foto: Privat

Auslöser für die plötzliche Eile nach fast dreijähriger Untätigkeit war das Bauprojekt Greene: Da Bock das Projekt ohne Banken, aber statt dessen über ein Crowdfunding finanzieren wollte, musste er zuerst Eigentümer des Grundstückes werden. Doch dafür fehlte ihm das Geld. Bock verhandelte daher mit der MWSP über eine vorzeitige Eigentumsübertragung des Objektes. Dabei wurde für den damit fällig werdenden restlichen Kaufpreis in Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro auch eine Fristverlängerung vereinbart: Der Restkaufpreis war erst nach Ausführung von 20% der Bautätigkeit fällig gewesen.

Das Gebäude Laguardia Pavillon, in dem die Ballettschule movements residiert. Foto: Dieter Leder

Für das Greene-Projekt war Bock zudem noch in einem weiteren Punkt auf die Mithilfe von der MWSP angewiesen. Da es noch immer keine Tiefgarage gab, wies Bock die für den Bauantrag geforderten 35 Stellplätze auf dem Mercer-Grundstück nach. Dazu musste die MWSP als Eigentümerin des Mercer-Grundstückes allerdings der Eintragung der Stellplatz-Baulasten zustimmen.

Links das Greene-Gebäude, rechts das Spring-Gebäude und in der Mitte hätte das Mercer-Gebäude errichtet werden sollen. Dort wurden allerdings die Parkplätze für Spring und Greene bereitgestellt. Foto: Dieter Leder

In diesem Zusammenhang ist Bocks plötzliche hektische Aktivität für die Tiefgarage zu sehen: Da die Stellplatz-Baulasten auf Mercer nur temporär eingetragen werden, also bis zur Fertigstellung der Tiefgarage, sollte zumindest ein Bauantrag für die Tiefgarage eingereicht sein, oder zumindest die Planung erkennen – oder ansatzweise suggerieren – lassen, dass ein solcher zeitnah gestellt werden würde.

Bock täuscht die MWSP mit der Tiefgaragenplanung

Die Übersendung der Tiefgaragenplanung am 24. März 2017 zeigte bei der MWSP offenbar die gewünschte Wirkung: Bock konnte sich mit seinen Verhandlungen durchsetzen, die MWSP spielte einmal mehr mit. Am 18. April 2017 wurde die Tom Bock Group vorzeitig Eigentümerin des Greene-Grundstücks, am 4. Mai unterzeichnete die MWSP als Eigentümerin des Mercer-Grundstücks die Baulast-Übernahme-Erklärung für die für Greene geforderten 35 Stellplätze und am 17. Mai 2017 konnte Bock mit der Crowdfunding-Finanzierung für Greene beginnen.

Ausschnitt aus dem Lageplan zu den Stellplatznachweisen auf Turley für das Mercer-Grundstück: Die orange-gelben 35 Stellplätze sind im Jahre 2017 für das Greene-Gebäude eingetragen, die 32 grünen Stellplätze im Jahre 2014 für das Spring-Gebäude. Foto: Privat

Zwei Monate später, beim Sommerfest der MWSP am 15. Juli 2017, wird erstmalig offensichtlich, dass Bock die MWSP täuschte: Von einer zeitnahen Einreichung eines Bauantrages oder einem Baubeginn der Tiefgarage ist da bereits keine Rede mehr, Bock gab vielmehr öffentlich bekannt, dass er erst 2018 mit der Tiefgarage beginnen wolle, 2019 sollte der Wandel auf Turley komplett abgeschlossen sein. Auch Judt bestätig wenig später die neue von Bock vorgegebene Timeline für Turley, bei der die Tiefgarage erst Ende 2018 realisiert werden sollte.

Die Tiefgaragenpläne verschwanden erstmal wieder in der Schublade, es hat keine Kommentierung oder Besprechung der im März eingesandten Tiefgaragenplanung mehr stattgefunden, das Projekt Tiefgarage fiel wieder in den Dornröschenschlaf. Dass die MWSP offenbar getäuscht wurde und keine Tiefgarage gebaut würde, ist ihr keine 14 Tage nach dem Sommerfest bereits bewusst gewesen: Am 31. Juli 2017 forderte die MWSP die Tom Bock Group formell auf, die Tiefgarage zu bauen. Doch irgendwelche Konsequenzen blieben für Bock einmal mehr aus.

MWSP verhandelt mit Bock über neue Projekte

Statt das Tiefgaragen-Projekt anzugehen, verhandelte die MWSP vielmehr mit Tom Bock über das neue Bauprojekt Sullivan (Franklin) ganz im Norden von Mannheim. Anfang 2016 ging die Tom Bock Group als Sieger im städtebaulichen Wettbewerb sowie im Investorenauswahlverfahren als dreifacher Gewinner für die großen Baufelder 1, 9 und 11 hervor. Im September 2017 waren die Verhandlungen bereits so weit fortgeschritten, dass Bock die dafür benötigten Sullivan-Firmen gründete: Bock wird später die drei Sullivan-Baufelder von der MWSP übernehmen.

Baufeld 1 auf Sullivan, aufgeommen im Februar 2023. Foto: Dieter Leder

Und einmal mehr spielt Bock mit einer Verzögerungs- und Hinhaltetaktik die MWSP aus und suggeriert eine zeitnahe Bauantragsstellung für die Tiefgarage: Per Schreiben vom 28. Februar 2018 teilt die Tom Bock Group mit, dass es nur noch „finale Abstimmungen“ in der Antragsstellung gäbe.

Seit mindestens 2017 liegt die Maurerkelle auf der Campus Pavillon-Baustelle auf einem Stapel Ziegelsteinen, von denen die ersten schon Moos angesetzt haben. Da damals seit über ein Jahr kein Baufortschritt mehr erkennbar war, erlosch im Oktober 2018 die Baugenehmigung für das Campus Pavillon-Projekt. Foto: Dieter Leder

Doch ob an den Plänen überhaupt gearbeitet wurde, ist fraglich. Ein Bauantrag für die Tiefgarage wurde jedenfalls nicht eingereicht. Auf vielen Baustellen werden ab 2017 allmählich die Arbeiten eingestellt. Zudem erlischen ab 2018 die ersten Baugenehmigungen für Bock, da damals auf einigen Baustellen seit über einem Jahr kein Baufortschritt mehr erkennbar war.

MWSP bleibt auf Millionenforderung sitzen

Nach der Fertigstellung und dem Verkauf von Greene im Juli 2018 zahlte Bock zunächst die Kapitalanleger aus dem Crowdinvestment vollständig aus. Aber die knapp 1,7 Millionen Euro Restkaufpreis für das Greene-Grundstück zahlte Bock nicht, weder wie vereinbart bei Fertigstellung von 20% der Bauleistung noch nach Baufertigstellung und Verkauf des Gebäudes.

Die MWSP reagierte zunächst nicht auf den nicht eingehaltenen Zahlungsplan. Im November 2018 versandte die MWSP eine notarielle Fälligkeitsmitteilung. Doch Bock zahlte wieder nicht und ließ die MWSP auf ihrer Forderung sitzen. Am 27. Februar 2019 stellte die MWSP wegen der nicht bedienten Greene-Forderung beim Amtsgericht Mannheim einen Antrag auf Pfändungsbeschluss.

Erklärung des Geschäftsführers der SoHo Turley Development GmbH, Daniele Fuscà, an seinen “lieben Tom”: Mit dem Schreiben legt Fuscà sein Amt als Geschäftsführer der SoHo Turley Development nieder. Darunter hat Tom Bock den Eingang des Schreibens bestätigt. Foto: Privat

Am darauffolgenden Tag legte der vielfach als Prokurist und Geschäftsführer in der Tom Bock Group eingesetzte Daniele Fuscà seine ersten Ämter nieder. Offenbar aus gutem Grund, denn auf die gerichtlich geltend gemachte Millionenforderung der MWSP konnte die Tom Bock Group damals lediglich 3,51 Euro (in Worten: Drei Euro und einundfünfzig Cents) zahlen.

Stadt bleibt auf Steuerforderungen sitzen

Nicht nur indirekt als Gesellschafter der MWSP ist die Stadt Mannheim von den finanziellen Problemen der Tom Bock Group betroffen, sondern auch direkt. Noch lange bevor eine finanzielle Schieflage bei Bock offensichtlich wird, bleibt er die Grundsteuer schuldig. Bereits ab 2015 zahlen erste Bock-Projektfirmen keine Grundsteuer mehr, andere seiner Firmen zahlen ab 2016 oder 2017 keine Steuern mehr an die Stadt Mannheim.

Warum Bock jahrelang die Grundsteuer schuldig blieb, wollte das zuständige Dezernat I der Stadt Mannheim unter Erstem Bürgermeister Christian Specht mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht erklären. Aus den bisher bekannt gewordenen Fällen dürften sich die Grundsteuerschulden gegenüber der Stadt Mannheim bereits im sechstelligen Bereich bewegen.

Mit Veränderungssperre trennt sich die MWSP von Bock

Ab Mitte 2018 ruhte auf Turley weitgehend sämtliche Bautätigkeit. Mittlerweile hatte auch die MWSP verstanden, dass Turley zum Problem geworden ist und sie selber Teil des Problems war. Am 15. November 2018 versandte die MWSP die ersten Mahnschreiben, in denen sie unter anderem auf die seit 2015 fälligen und nicht eingereichten Bauanträge für die Projekte Mercer und Broome hinwies und Nachfristen bis 15. Dezember 2018 setzte.

Das sogenannte Broome-Gebäude am Turleyplatz. Foto: Dieter Leder

Nachdem weiterhin kein Bauantrag einging, beschloss der Gemeinderat drei Tage nach Fristablauf eine Veränderungssperre für das Turley-Gelände und leitete auch einen neuen Bebauungsplan für das Baufeld III auf Turley ein. Es war die Korrektur des anfänglichen Fehlers im Bebauungsplan, denn der einzige Punkt im neuen Aufstellungsbeschluss war die Ergänzung, dass oberirdisch keine Stellplätze mehr genehmigt werden dürfen.

Die MWSP begründet heute diesen Schritt mit der damals ins Stocken geratenen und seinerzeit nicht mehr schlüssig erklärbaren Entwicklung auf Turley: „Insofern war es wesentlich, eine Veränderungssperre einzutragen, um den Druck auf die Fertigstellung der begonnenen Projekte zu erhöhen.“ Doch um die Fertigstellung der Projekte mit Bock dürfte es der MWSP schon gar nicht mehr gegangen sein.

Denn die MWSP sagt auch, dass der Grund für die Veränderungssperre das „vertragswidrige Verhalten“ von Bock und den Projektgesellschaften gewesen sei, „in dem sie versucht hätten, durch die Eintragung von Baulasten zur Errichtung oberirdischer Stellplätze Baugenehmigungen zu erhalten, obwohl sie sich (…) zur Erstellung einer Tiefgarage verpflichtet haben.“

Mit dem Mahnschreiben und dem Vorwerfen vertragswidrigen Verhaltens sowie dem Einleiten der Sperre trennte sich die MWSP vielmehr von Bock – es war der Anfang vom Ende.

MWSP setzt Bock Schach-Matt

Denn Bock konnte im November 2018 schon gar nicht mehr die angemahnten Bauanträge für Mercer und Broome einreichen, da er keine Stellplätze nachweisen konnte. Neben den 67 Stellplätzen, die für Spring und Greene als Baulast auf Mercer eingetragen waren, hätte Bock noch zusätzlich etwa 30 weitere Stellplätze für das eigentlich zu bauende Mercer-Gebäude benötigt. Zu diesen Stellplätzen hätte Bock noch die Stellplätze für Broome nachweisen müssen.

Auf dem Mercer-Grundstück befinden sich die Stellplätze für Anwohner der Spring- und Greene-Gebäude Im Hintergrund ist ein Teil des Greene-Gebäudes zu sehen. Foto: Dieter Leder

Die Baufelder IV und V, die einzigen beiden großen Grundstücke, auf die Bock bisher großzügig Stellplatz-Baulasten verlagern konnte, standen ihm zu diesem Zeitpunkt aber schon nicht mehr zur Verfügung: Beide Grundstücke hatte er bereits im August 2018 verkauft. Die MWSP hatte vor dem Beschluss der Veränderungssperre Kenntnis von dem Verkauf. Damit wusste die MWSP ganz genau, dass Bock auf die bislang praktizierte Methode der Stellplatzgenerierung per Baulast nicht mehr zurückgreifen konnte.

Auf Grund der Veränderungssperre waren zudem oberirdische Stellplätze nicht mehr genehmigungsfähig. Die einzige Möglichkeit auf Turley, die mehr als 100 Stellplätze für die angemahnten Bauanträge nachzuweisen, wäre eine Tiefgarage gewesen. Doch diese fehlte und Bock hätte sie schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr rechtzeitig fertigstellen können. Die MWSP hatte Bock mit der Veränderungssperre strategisch in die Enge getrieben, aus der er sich nicht mehr befreien konnte.

Bauantrag mit viereinhalb Jahren Verspätung

Am 10. Dezember 2018 befasste sich der Aufsichtsrat der MWSP länger mit der neuen Situation auf Turley. Am darauffolgenden Tag versandte die MWSP an Bock und auch an seine Projektgesellschaften weitere Mahnschreiben wegen der ausstehenden Greene-Forderung. Und auch ein Mahnschreiben wegen der Tiefgarage ging an diesem Tag raus, in dem die Einreichung eines „genehmigungsfähigen Bauantrags“ bis zum 15. Januar 2019 gefordert wurde.

Der von der Entwurfsverfasserin Karen Beier (links) von der United A. Studio Anthony GmbH sowie von Tom Bock, Geschäftsführer der SoHo Parking GmbH & Co. KG und SoHo Turley Development GmbH, unterzeichnete Bauantrag für die Tiefgarage und die Pavillons vom 17. Dezember 2018. Foto: Privat

Bock reagiert sofort: Am 17. Dezember 2018 unterzeichnet Tom Bock höchst persönlich den Bauantrag für die Tiefgarage und reicht ihn am darauffolgenden Tag beim Bauamt ein – Viereinhalb Jahre nach Ende der Antragsfrist. Der neue Bauantrag ist nahezu identisch mit der Entwurfsvorlage, die Bock im Jahre 2017 an die MWSP übersandte. Die zwei wesentlichen Änderungen waren einerseits die Anzahl der Stellplätze: Bock plant nur noch mit 271 Stellplätzen. Und auf Grund der kleineren Tiefgarage plant Bock nur noch mit drei oberirdischen Pavillons.

Jedoch entsprach dieser Bauantrag in keiner Weise dem von der MWSP angemahnten genehmigungsfähigen Antrag. Als das Baurechtsamt am 11. Januar 2019 den Eingang bestätigt, bezeichnet sie den Antrag als „unvollständig/mangelhaft.“

Die Tiefgarage wollte keiner mehr bauen

Dass es 2017 und 2018 keine Tiefgarage gab, hatte durchaus seine Gründe: Es gab bei der Tom Bock Group schon gar keine realen Pläne mehr, überhaupt noch eine Tiefgarage zu bauen. „Zu dem Zeitpunkt habe die Tiefgarage keiner mehr bauen wollen“, wie ein Beteiligter der Tom Bock Group sagte. Es sei auf Projekte fokussiert worden, die für viel Geld verkauft werden konnten: Das waren damals die großen Spring-, Greene- und Sullivan-Projekte, die Tiefgarage sei da nur ein „Zuschussgeschäft“ gewesen, wie das Projekt auch bezeichnet wurde.

Fehlerhafter Bauantrag, bei dem nicht klar ist, wie viele Stellplätze in der Tiefgarage erstellt werden: Im Grundriß der Tiefgarage sind 266 Stellplätze textlich angegeben (siehe Foto oben), gemäß den Zahlen der drei Brandabschnitte sollen es 274 Stellplätze sein, tatsächlich eingezeichnet sind jedoch 267 Stellplätze. Foto: Privat

Die Tom Bock Group zielte damals auf eine Hinhalte- und Verzögerungstaktik ab: „Wissentlich wurde ein Bauantrag eingereicht, der nicht genehmigungsfähig war“, so der Beteiligte: Die vermeintlichen Bauplanungen und Anträge für die Tiefgarage sollen demnach bewusst inhaltlich fehlerhaft geplant und formuliert worden sein. Ziel war es nicht, eine Baugenehmigung zu erhalten, sondern vielmehr, diese zu verhindern: „Die Tiefgaragenplanung habe falsch sein müssen“, so der Beteiligte über seine Anweisungen, wie er zu arbeiten hatte.

MWSP kündigt die ersten Verträge mit Bock

Dennoch reicht die Tom Bock Group am 24. Januar 2019 weitere, für den Bauantrag der Tiefgarage erforderliche Unterlagen beim Bauamt ein, die einmal mehr aber unvollständig und mangelhaft waren. Die MWSP durchschaut diesmal allerdings das Hinhalte-Spiel von Bock und weist ihn Anfang Februar darauf hin, dass zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung die Einreichung unvollständiger oder nicht korrekten Bauanträge nicht ausreiche. Die MWSP setzte Bock eine neue Frist, einen vollständigen Bauantrag für die Tiefgarage bis 19. April 2019 einzureichen.

Nur wenige Tage zuvor, am 18. Januar 2019 und noch lange vor dem Gesamtrücktritt von allen Projekten, kündigte die MWSP die ersten Verträge mit Bock: Der Rücktritt betraf die beiden Projekte Broome und Mercer. Auch aus dem Tiefgaragen-Projekt versucht die MWSP herauszukommen und sich auch hier von Bock zu trennen.

Viele von Bocks Gesellschaften sind seit Mitte 2018 nicht mehr zahlungsfähig, das hatte mittlerweile auch die MWSP verstanden. Als weitere strategische Maßnahme zur Beschleunigung des Trennungsprozesses forderte die MWSP daher von der Tom Bock Group noch Anfang Februar 2019 eine Finanzierungsbestätigung für die Tiefgarage in Höhe von 7 Millionen Euro: Das entspricht etwa dem für die Tiefgarage angesetzten Bauwert von 5,4 Millionen Euro sowie den angesetzten Rohbaukosten von 2 Millionen Euro.

Dass Bock mit bewusst falschen Eingaben die Baugenehmigung verhinderte, hatte mit seiner Finanzlage zu tun: Den Erhalt der Baugenehmigung musste er verzögern, denn hätte er die Baugenehmigung erhalten, hätte er bauen müssen. Und das konnte er aus finanziellen Gründen nicht. Genausowenig konnte er noch einen Finanzierer finden, der ihm die geforderte 7 Millionen Finanzierungsbestätigung ausstellte. Die MWSP hatte mit ihrer Forderung einen weiteren Kündigungsgrund geschaffen, sie wird Tom Bock auf Grund seiner finanziellen Probleme im Nachhinein als „unzuverlässig und nicht hinreichend leistungsfähig“ bezeichnen.

Bock plant bis zum Ende

Am 14. Mai 2019 trennt sich die MWSP von Bock. Sie kündigt alle Verträge mit ihm und lässt kurz darauf die Widersprüche zu den Kaufverträgen in den Grundbüchern eintragen. Spätestens da hatte auch Bock verstanden, dass die MWSP nicht mehr mitspielt sondern sich von ihm endlich trennt: Bock trieb nicht mehr die MWSP vor sich her, Bock war nunmehr der Getriebene und musste reagieren und seine Hinhalte- und Verzögerungssstrategie ändern.

Bock versuchte nun zu beweisen, dass er noch Herr der Lage und leistungsfähig ist und legt plötzlich ordentliche Bauanträge vor. Obwohl die MWSP bereits im Januar die Verträge für Broome gekündigt hatte, reicht Bock noch am Tag des Gesamtrücktritts am 14. Mai einen vollständigen Bauantrag für Broome ein, einen Tag später liegt dem Bauamt gar ein erster prüffähiger Bauantrag für die Tiefgarage vor.

Während 2019 und 2020 seine ersten Firmen Insolvenz anmelden müssen, seit August 2020 seine ersten Immobilien auf Turley unter Zwangsverwaltung stehen und die MWSP im Oktober 2020 gar einen neuen Entwickler für die Tiefgarage präsentiert, arbeitet Bock weiter an den Bauanträgen, als würde er demnächst weiterbauen. So beauftragt er 2020 noch für den Tiefgaragenbauantrag erforderliche Lüftungs- und Schallschutzgutachten und reicht sie beim Bauamt ein.

Ausschnitt aus dem Grünflächenplan, auf dem die Lage der geplanten Tiefgarage zu den angrezenden Bäumen ersichtlich wird. Bei den am oberen Bildrand angeschnittenen Gebäuden handelt es sich um die Kapelle und die lange Reithalle. Foto: Privat

Noch im Dezember 2020 arbeitet Bock an dem für seinen Tiefgaragen-Bauantrag erforderlichen Grünflächenplan. Am 29. Januar 2021 findet ein Gespräch mit dem Tragwerksplaner und dem Grünflächenamt der Stadt in Bocks Büro in der Kapelle auf Turley statt, bei dem es um die Lage der Tiefgarage im Verhältnis zu den angrenzenden Kastanien und um den Schutz ihrer Wurzeln geht.

Es war die letzte Planungssitzung für Bocks Tiefgarage. Nur wenige Tage später weist das Baurechtsamt Bocks Bauantrag für die Tiefgarage zurück. Bock war endgültig fertig auf Turley.

(Fortsetzung des Beitrags “Turley – Die fiktive Tiefgarage und der Fluch der Baulasten” im Teil II: 2019 bis 2023, https://www.6800.info/2023/02/turley-die-fiktive-tiefgarage-und-der-fluch-der-baulasten/ )

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