Wahlplakate behindern die Feuerwehr – und das ist rechtens

Christiane Fuchs und Sylvia Rolke hängen freiwillig eines ihrer Wahlplakate wieder ab, obwohl es gemäß der Plakatierungsrichtlinie nicht zu beanstanden gewesen wäre: Jedoch hätte es bei einem Einsatz die Feuerwehr behindert. Foto: Dieter Leder


„Sicherheit geht immer vor Walkampf“, erklärt Christiane Fuchs. Die Mannheimer Gemeinderätin und Landtagskandidatin der Freien Wähler im südlichen Mannheimer Wahlbezirk hängt zusammen mit Sylvia Rolke, Ersatzkandidatin und Bezirksbeirätin für die Mannheimer Stadtteile Schwetzingerstadt und Oststadt, eines ihrer Wahlplakate freiwillig wieder ab. Im heißen Endspurt drei Tage vor der Landtagswahl müssten die beiden das Plakat eigentlich nicht abhängen, denn es hängt rechtens an dem Laternenmasten im Mannheimer Stadtteil Oststadt, wie die Stadt bestätigt. Und trotz aller Rechtmäßigkeit: Das Plakat hätte die Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz behindert.

Polizei überbringt Richtlinie

An der Gestaltung der neuen Plaktierungsrichtlinie im vergangenen Jahr habe ihre Fraktion aktiv mitgewirkt, wie Fuchs berichtet, zahlreiche Ergänzungen zur Richtlinie haben die Freien Wähler eingebracht. Im Vorfeld der diesjährigen Plakatierung für die Landtagswahl wurden alle Kandidaten durch virtuelle Schulungen vom städtischen Fachbereich Sicherheit und Ordnung über die neue Plakatierungsrichtlinie der Stadt informiert.

Die Polizeibehörde habe zudem die Richtlinie den Kandidaten höchstpersönlich überbracht. Mit dieser Polizeiaktion sollte die Bedeutung und Einhaltung der Richtlinie nochmals unterstrichen werden, wie Rolke vermutet, denn die hätte auch normal per Post verschickt werden können. Doch die Polizeiaktion hat gewirkt: „Gott was hab ich falsch gemacht“, erinnert sich Rolke an den Schreck, als morgens die Polizei bei ihr vor der Tür stand um nur ihr höchst persönlich ein wichtiges Dokument zu übergeben. Es war glücklicherweise nur die Plakatierungsrichtlinie, aber der Schock hat gesessen.

Plakat ist nicht zu beanstanden

„Es ist schon ein guter Standort“, erklärt Rolke jetzt beim Abhängen des Plakates. Sie hat das Plakat vor ein paar Wochen selbst an dem Laternenmast aufgehängt: „Wir haben uns damals schon intensive Gedanken gemacht, ob wir das Plakat hier an dem Masten überhaupt aufhängen dürfen.“ Sämtliche Masten in unmittelbarer Nähe des besagten Laternenmastens an der Ecke Lameystraße/Charlottenplatz tragen allseits bekannte Verkehrszeichen, an diesen Masten dürfen gemäß der neuen Plakatierungsrichtlinie keine Plakate angebracht werden: Jedes Anbringen von Plakaten an Verkehrszeichen oder deren Pfosten ist gemäß Teil B Ziffer 6.3 der Richtlinie unzulässig.

Gemäß der Plakatierungsrichtline war das obere Plakat rechtlich nicht zu beanstanden, obwohl es ein wichtiges Hinweisschild für die Feuerwehr verdeckt, das beim Blick vom Charlottenplatz in die Lameystraße nicht zu erkennen ist. Foto: Dieter Leder


An dem ausgewählten Laternenmasten in zwei Meter Höhe hängt nur ein 25 mal 20 Zentimeter rot-weißes, fast unscheinbares Schild. „Was das Schild bedeutet, weiß ich nicht“, sagt Rolke in Erinnerung an die Aufhängung vor ein paar Wochen, “ein Verkehrszeichen ist das jedenfalls nicht.“ Daher habe sie in gutem Gewissen und im Einklang mit der Richtlinie das Plakat an dem Masten aufgehängt.

Erst von der Rückseite beim Blick von der Lameystraße in Richtung Charlottenplatz ist das verdeckte rot-weiße und für die Feuerwehr wichtige Hinweisschild zu erkennen. Foto: Dieter Leder


Bei dem kleinen rot-weißen Schild handelt es sich um ein Hinweisschild zu Straßeneinbauten oder Versorgungseinrichtungen, so sein bürokratische Name. Und es handelt sich dabei auch tatsächlich nicht um ein Verkehrszeichen im Sinne von Paragraph 39 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wie die Sprecherin des städtischen Dezernates für Sicherheit und Ordnung bestätigt: „Daher dürfen an diesen Schildern Wahlplakate angebracht werden.“ Gemäß den Anforderungen der Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum ist das Plakat demnach nicht zu beanstanden.

Hydrant mit 1.250 Liter Wasser pro Minute

Das sieht die Feuerwehr ganz anders, wie ein Feuerwehrkommandant auf Anfrage bestätigt: „Das Schild muss gut sichtbar freigehalten werden.“ Denn das rot-weiße Schild hängt für die Feuerwehr an dem Masten. Ganz bürokratisch ausgedrückt handelt es sich bei dem Schild um ein Hinweisschild für Wasserentnahmestellen im Wassernetz. Ganz praktisch ausgedrückt ist es ein Hydrantenschild, das der Feuerwehr anzeigt, wo sich der nächste Hydrant befindet.

Das Hinweisschild besagt, dass sich 13,5 Meter rechts davon und 30 Zentimeter zur Straße hin ein Hydrant mit einem 125 Millimeter Wasserrohr befindet. Foto: Dieter Leder


Im Beispiel des durch das Wahlplakat verdeckte Schild könnte die Feuerwehr durch den Buchstaben H sowie die rechts und unten angebrachten Zahlen 13,5 und 0,3 ganz schnell wissen, dass rechts von diesem besagten Mast in 13,5 Meter Entfernung und in 0,30 Meter Abstand hin zur Fahrbahnmitte sich ein Hydrant befindet. Der wird von einem 125 Millimeter starkem Wasserrohr gespeist, was die oberste Zahl auf dem Schild verrät. Den Wasserrohrdurchmesser mit der Zahl 10 multipliziert ergibt für die Feuerwehr ganz grob die maximale Wassermenge, die sie aus dem Hydranten entnehmen kann: In diesem Falle wären das satte 1.250 Liter Wasser pro Minute – wenn sie denn das Schild überhaupt findet und es nicht von Wahlplakaten verdeckt ist.

Analoge Hinweisschilder der digitalen Technik überlegen

„Die Hydrantenschilder sind die einzige verlässliche und praxistaugliche Möglichkeit, im Einsatz die Unterflur-Hydranten schnell zu finden“, so der Erfahrungsbericht des Feuerwehrkommandanten zum Auffinden der im Boden verbauten Hydranten. Das klingt im 21. Jahrhundert fast schon nach veralterter Technologie, doch die Sprecherin des Fachbereiches klärt dazu auf: „Auch in Zeiten der Digitalisierung haben Hydrantenschilder eine wesentliche Bedeutung für das Auffinden von Hydranten. Die Präzision zum Auffinden eines Unterflurhydranten auf 10 cm genau ist mit elektronischen Mitteln so nicht zu realisieren. Auch in Bezug auf die Schnelligkeit zur Orientierung sowie hinsichtlich der Ausfallsicherheit ist die analoge Technik der digitalen Technik überlegen.“

Hydrant gefunden und Plakat ganz schnell abgehängt

Und tatsächlich: Mit den Informationen, die das hinter ihrem Wahlplakat versteckte Hydrantenschild liefert, laufen Fuchs und Rolke 13 Schritte nach rechts und finden dort ganz schnell und einfach im Boden den gusseisernen Deckel mit der Aufschrift Hydrant. „Das ist ja spannend, das hab ich nicht gewusst“, sagt Sylvia Rolke und reagiert ganz schnell: Zusammen mit Christiane Fuchs hängt sie sofort das Plakat ab, so dass das Hydrantenschild nun nicht mehr verdeckt ist: „Sicherheit geht immer vor Walkampf.“

Nur 13,5 Meter von dem verdeckten Hinweisschild entfernt befindet sich der Hydrant im Boden. Der gusseiserne Deckel mit der Aufschrift Hydrant befindet sich kurz vor dem querstehenden helltürkisenem Fahrzeug. Fotos: Dieter Leder


CDU und Wieczorek hängen keine Plakate ab

Das sehen nicht alle so selbstverständlich wie es die Kandidatinnen der Freien Wähler praktizieren: Eine Vielzahl der von der CDU und seinem Mannheimer Kandidaten Alfried Wiczorek aufgehängten Plakat entsprechen nicht den Richtlinien der Stadt zur Plakatierung und gefährden bisweilen den Verkehr. Auf Anfragen und auf Hinweise hierzu haben weder die CDU noch Wieczorek geantwortet oder durch Abhängen der Plakate reagiert. Und reagiert haben die auch nicht auf die Aufforderung des Ordnungsdienstes zum Abhängen ihrer Plakate, obwohl der Ordnungsdienst auch die in diesem Beitrag dokumentierten Fälle nachgehen wird, wie es von Seiten des zuständigen Dezernates auf Anfrage heißt.

Neue Plakatierungsrichtlinie muss neu überarbeitet werden

Unweit des alten Plakatstandortes haben Fuchs und Rolke noch einen freien Masten für ihr abgehängtes Plakat gefunden, von dem die beiden Kandidaten der Freien Wähler nun den Auto- und Radfahrern zulächeln ohne dabei bei einem Einsatz der Feuerwehr im Weg zu stehen. Dass ein so wichtiges Schild in der neuen Plakatierungsrichtlinie nicht mit aufgenommen wurde, ist für Rolke und Fuchs kaum nachzuvollziehen. Es gibt noch einige weitere Punkte, die bei der aktuellen Plakatierung den beiden Politikerinnen aufgefallen sind und die noch Klärungsbedarf haben oder direkt in die Richtlinie übernommen werden sollten. Mit ihren Erfahrungen wollen sie nach der Wahl eine erneute Überarbeitung der neuen Plakatierungsrichtlinie anstoßen.

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