Hakenkreuz-Fotomontage am Viktoria-Turm bleibt ohne rechtliche Folgen

Als Fotomontage entpuppte sich ein Foto, das ein vermeintlich durch Zimmerlicht in der linken oberen Ecke des Victoria-Turm dargestelltes Hakenkreuz zeigt. Das hier gezeigte Foto (ohne Hakenkreuz) entstand zeitnah zu der Hakenkreuz-Fotomontage.

„Ein für die Entstehung der Fotos oder deren Umlauf verantwortlicher Tatverdächtiger wurde nicht ermittelt“, erklärt eine Sprecherin der Mannheimer Polizei jetzt auf Anfrage. Mitte November 2020 tauchte in zahlreichen Sozialen Medien ein Foto auf, das ein vermeintlich mittels Zimmerlicht dargestelltes und über fünf Etagen reichendes Hakenkreuz im linken oberen Eck des Viktoria-Turms im Mannheimer Stadtteil Lindenhof zeigt. Die Abteilung Staatsschutz bei der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hatte nach zahlreichen eingegangenen Hinweisen die Ermittlung betreffend dieses Fotos aufgenommen.

In der Vergangenheit schon Hakenkreuz-Fotos

Es war nicht das erste Mal, dass ein derartiges Hakenkreuz-Foto im Zusammenhang mit dem Victoria-Turm in Umlauf gebracht wurde. Bereits im Juli 2015 kursierte ein solches Foto in den Sozialen Medien, das sich aber als Fotomontage entpuppte. Bei dem 2020 in Umlauf gebrachten Hakenkreuz-Foto handelt es sich nicht um das Foto von 2015, es ist vielmehr ein neues Foto.

Beim genauen Hinsehen zeigt sich, dass auch das neue Foto von 2020 eine Fotomontage ist: Sie basiert auf einem Foto des Victoria-Turms, das Mitte November 2020 aufgenommen worden war. Die Qualität der Fotomontage ist nicht sonderlich gut, ein geschultes Auge kann leicht Fehler in der Bildmontage erkennen. Zudem kann es eine solche Zimmerlichtkomposition aus technischen und organisatorischen Gründen gar nicht geben, wie ein Sprecher der Verwaltungsgesellschaft des Victoria-Turmes berichtet: „Wir haben hier Großraumbüros, wenn sie dort auf den Lichtschalter drücken, ist die ganze Etage erhellt.“ Des weiteren befinden sich in den betroffenen fünf Etagen die Büros verschiedener Mieter, die müssten für eine solche Aktion miteinander kooperieren, so der Sprecher weiter.

Zeugen vernommen – aber kein Anfangsverdacht auf Straftat

Eine für das Erstellen der Fotomontage und seine ursprüngliche Verbreitung verantwortliche Person konnte nicht ermittelt werden, doch konnte die Polizei Personen identifizieren, die das Bild in den Sozialen Medien geteilt und weitergeleitet hatten. Diese wurden zunächst als Zeugen vernommen, denn nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuch ist das Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Straftat. Allerdings ergaben die weiteren Ermittlungen keinen politischen oder rechtsradikalen Hintergrund bei den jeweiligen Personen. Zudem waren „die Weiterleitungen jeweils mit Kommentaren versehen, die in der Zusammenschau mit dem Bild nicht geeignet waren, bei objektiven Beobachtern den Eindruck einer Identifikation der Zeugen mit den Zielen des Nationalsozialismus zu erwecken“, so die Aussage der Polizeisprecherin: „Der Anfangsverdacht einer Straftat nach § 86a StGB bestand daher nicht.“ Damit bleibt das in Umlauf bringen, Verbreiten und der Weiterleiten des Hakenkreuz-Fotos ohne rechtliche Folgen für die Beteiligten.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim wurde über die Ermittlungen und das Ermittlungsergebnis unterrichtet.

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